Chemische & wasserrechtliche Anlagen
Allgemeines zur Prüfung
Ziel ist hier der Schutz der Gewässer und des Grundwassers vor Verunreinigung. Besonders die häufig anzutreffenden Heizöl und Benzintanks stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Weiter sind Abfüllflächen bei Tankstellen, Lager für flüssige oder feste Chemikalien oder verfahrenstechnische Anlagen als mögliche Kontaminationsquellen zu nennen.
Gesetzliche Grundlage für die Prüfpflicht ist das Wasserhaushaltsgesetz und die zugeordneten Verordnungen. Die Prüfintervalle sind hier fest vorgegeben und betragen außerhalb der Wasserschutzgebiete 5 Jahre und innerhalb dieser 2,5 Jahre.
Lagertanks für Heizöl/ Diesel/ Chemikalien
Diese Tanks unterliegen als Lagertanks strengen wasserrechtlichen Vorschriften, da ein Austreten des Inhalts bereits in geringen Mengen beträchtliche Umweltschäden mit enormen Beseitigungskosten verursachen kann. Gesetzliche Grundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).Diese Tanks unterliegen als Lagertanks strengen wasserrechtlichen Vorschriften, da ein Austreten des Inhalts bereits in geringen Mengen beträchtliche Umweltschäden mit enormen Beseitigungskosten verursachen kann. Gesetzliche Grundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).
Dichtheitsflächenprüfungen
In Produktionsstätten und Umschlageinrichtungen muss verhindert werden, dass wassergefährdende Stoffe in das Erdreich gelangen und zu einer Verunreinigung des Trinkwassers führen. Durch Verwendung von Dichtbahnen, die auf die jeweiligen Stoffe abgestimmt sein müssen, kann dies unter Beachtung der vorgegebenen Verlegrichtlinien erreicht werden.
Leichtstoffabscheiderprüfungen
Überprüfung der Abscheideranlage gem. DIN 1999. Druck- und Dichteprüfung mittels neuester Gerätetechnik.